Wer in Zukunft bei Werbeanzeigen gegen Googles Richtlinien verstößt, indem er unlauteres Verhalten ermöglicht und nicht freigegebene Substanzen oder gefährliche Produkte oder Dienstleistungen bewirbt, wird von Google benachrichtigt und verwarnt.
DAS NEUE VERWARNUNGSSYSTEM AUF EINEN BLICK
Das neue Verwarnungssystem hat mehrere Stufen: Bei einem ersten Verstoß haben Werbetreibende lediglich eine Warnung zu erwarten. Die Betroffenen erhalten per Mail und in ihrem Google-Konto die entsprechende Benachrichtigung, in der sie über den Verstoß in Kenntnis gesetzt werden. Bei weiteren Verstößen erfolgt eine erste und dann eine zweite Warnung, bei der das Konto für drei bzw. sieben Tage gesperrt wird. Um die Sperrung aufzuheben, müssen die Verstöße behoben und ein Bestätigungsformular gesendet werden. Im Anschluss hebt Google die Sperre nach Ablauf der jeweiligen Frist auf. Bei einer dritten Verwarnung wird das Konto gänzlich gesperrt und Anzeigen können nur dann wieder ausgeliefert werden, wenn erfolgreich Einspruch eingelegt wird. Andernfalls wird die Sperrung nicht mehr aufgehoben. Auch bei der ersten und zweiten Verwarnung wir die Sperrung nur aufgehoben, wenn das Bestätigungsformular gesendet wurde.
Vorerst werden die Verstöße nur bei oben genannten Richtlinien geahndet, künftig werden aber weitere hinzukommen. Werbetreibende werden von Google entsprechend benachrichtigt.
BEI ERFOLGREICHEM EINSPRUCH ZÄHLT DER VERSTOSS NICHT
Viele Verstoß-Meldungen werden automatisch generiert, sind bei näherer Betrachtung ungerechtfertigt und werden zurückgenommen. Sobald man eine Ablehnung bekommt und zu dieser zeitnah Einspruch über den Richtlinienmanager einlegt, wird der Verstoß bei erfolgreichem Einspruch für das neue System nicht gezählt. Deshalb ist es besonders wichtig, die eigenen Konten stets im Auge zu behalten, Verstöße zu prüfen und zu beheben oder im Zweifelsfall Einspruch einzulegen.
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